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3, 2, 1... meins. Die Werbespots des Online-Auktionshauses Ebay zeigt fiebernde Bieter, Studenten, Rentner, Familienväter, die mit verkrampften Gesichtern vor ihren iMacs sitzen, um danach in völlig überzogenen Jubel auszubrechen. Ein guter Preis für den Käufer, Pech für den Verkäufer. Wer als Verkäufer einen guten Preis erzielen möchte, greift zu XXLSell.com.
Die goldenen Zeiten sind vorbei
Die goldenen Zeiten von Ebay sind vorbei. Früher konnten für Schrott Traumpreise erzielt werden, während gute Produkte oft weit unter Ladenpreis über den Tisch gingen. Inzwischen hat sich dieses System eingependelt, die Bieter agieren vernünftiger, die Verkäufer stellen professioneller ein. Eine Grundregel aus den Urzeiten von Ebay sind jedoch geblieben: Wann immer man selbst kauft, wird man kaum ein Schnäppchen machen. Und wenn man selbst etwas los werden möchte, werden oft Preise erzielt, die dem angebotenen Produkt in keinster Weise würdig sind, auch dank des breiten und von Ebay eigentlich untersagten Einsatzes sogenannter "Sniper", kleiner Programme und Dienste, die das Höchstgebot erst kurz vor Auktionsende eingeben.
XXLSell.com ist die Verkäufer-Antwort auf diese Sniper, eine Bietgemeinschaft, die dafür sorgen soll, dass die erwünschten Preise tatsächlich auch erzielt werden. Das Prinzip ist einfach: Der Dienst vermittelt zufällig einen anderen Ebay-Nutzer, der das erwünschte Höchstgebot setzt. Grundsätzlich eine gute Idee, jedoch genau wie die Sniper in keinster Weise konform mit Ebays AGB. Dort heißt es nämlich klipp und klar: "Es ist bei Ebay verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen." Eindeutiger kann man es wohl kaum ausdrücken.
Wir bieten Sie hoch!
Doch was genau ist XXLSell.com? "XXLSell ist das Vitamin C für Verkäufer auf Ebay", heißt es auf der Website. Die Stärkung des Verkäufer-Immunsystems gegen die breite Nutzung von Sniperprogrammen. Verkäufer sind in dieser Hinsicht, da hat XXLSell recht, im Nachteil: Während Ebay dank eines Urteils des Berliner Landgerichts schon seit Jahren nicht mehr gegen die Sniper vorgehen darf und deshalb auch die Klausel über "die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse" ersatzlos aus der AGB gestrichen hat, ist das "Hochbieten" oder "Shill Bidding" von Ebay nach wie vor verboten.
XXLSell schert sich nicht um diese Beschränkung. Das System, das der in der Dominikanischen Republik eingetragene Dienst anbietet, ist so einfach wie effizient: Kunden können mit XXLSell bei Ebay den gewünschten Verkaufspreis für ihre Artikel erzielen, ohne zittern zu müssen, dass irgendwo ein Sniper auf seine Chance wartet. Umsonst ist das jedoch nicht. Wer XXLSell preisgünstig nutzen möchte, muss dem Anbieter seinen Ebay-Account zu Biet-Zwecken zur Verfügung stellen. Trotzdem kostet der Dienst zwei Prozent des Wunschpreises. Bei einem Artikelgebot von 100 Euro wären das 2 Euro an Gebühren. Wem es zu riskant ist, dem Anbieter den eigenen Ebay-Account zur Verfügung zu stellen, kann zum Premium-Account greifen. Für vier Prozent des Wunschpreises wird der Account nicht zum Bieten benutzt.
Wunschpreis = Traumpreis
Der Biet-Vorgang von XXLSell ist so einfach wie effizient: Aus der Kunden-Datenbank wird einer der Normal-Accounts ausgewählt, der dann automatisiert auf den Artikel eines anderen Kunden bietet, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Allerdings kann dieser hohe Preis nicht garantiert werden, schließlich muss der Biet-Dienst überboten werden, um einen realen Kauf zustande zu bringen. Wählt der XXLSell-Nutzer beispielsweise als Wunschpreis 50 Euro aus, bietet das System bis 49,50 Euro mit. Der nächste Bieter wird in jedem Fall 50 Euro oder mehr zahlen müssen.
Natürlich kann XXLSell nicht für den Erfolg garantieren. Zwar ist es problemlos möglich, auf eine leere Dose Erbsen einen Wunschpreis von 50 Euro einzugeben, erzielt wird dieser aber nach den Gesetzen der Markwirtschaft in keinem Fall, auch wenn das Angebot natürlich vom Biet-Service bis zum Wunschpreis hochgetrieben wird. Damit XXLSell-Nutzer, die in einem solchen Fall zufällig Käufer eines Angebots werden, zu nichts verpflichtet sind, muss jeder Anwender des Dienstes zuvor eine Verzichtserklärung abgeben, die besagt, dass man von keinem XXLSell-Mitglied einen Kauf verlangt. Wenn man als XXLSell-Mitglied also von einem anderen Mitglied eine Ware ersteigert, kommt die Transaktion nicht zustande.
Gute Idee, schlecht umgesetzt
Grundsätzlich kann die Idee von XXLSell.com als gute Idee für Verkäufer bezeichnet werden. Das automatisierte Hochbieten mittels Zufallsgenerator hat den Vorteil, dass Ebay der Vorgang normalerweise nicht auffallen dürfte. Der Vorteil gegenüber der klassischen Fragerei im Freundeskreis ist auch, dass nicht immer die gleichen Bieter "zufällig" den Artikel hochbieten. Aus Verkäufer-Sicht hilfreich, aus Bieter-Sicht sicherlich alles andere als fair. Aber was ist schon Fairness auf einer Plattform wie Ebay, wo jeder einen Sniper wie JBidwatcher benutzen kann? Es muss, so die durchaus gerechtfertigte Verkäufer-Sicht, aufgerüstet werden.
Allerdings steht XXLSell auf wackligen Beinen, einmal abgesehen davon, dass der Dienst gegen Ebays AGB verstößt. So kann es natürlich jederzeit passieren, dass Ebay dem Anbieter auf die Schliche kommt. Mit dem "Erfolg", dass sämtliche Kunden des Dienstes bei Ebay gesperrt werden. Gerade Powerseller mit tausenden von Bewertungen könnte das hart treffen. Doch auch der Verlust eines Accounts mit 50 positiven Bewertungen schmerzt, ist doch jede positive Bewertung bares Geld wert.
Keine Sicherheit vorhanden
Doch das ist nicht das einzige Problem. Wesentlich unangenehmer ist die Tatsache, dass der XXLSell-Nutzer dem Dienst sein volles Vertrauen schenken muss. Denn XXLSell verlangt die Eingabe der Ebay-Kontodaten, also Ebay-Name und Passwort. Technisch ist das nötig, damit der Dienst mit dem Ebay-Account bieten kann. Zwar bemerkt XXLSell in seiner FAQ, dass "alle Daten im aufwändigen 128 Bit CAST Verfahren codiert" seien und es somit "unmöglich" sei, an die Zugangsdaten für die Ebay-Accounts zu kommen. Allerdings müssen diese Daten auch irgendwie wieder decodiert werden, damit die Gebote gesetzt werden können - ein Schwachpunkt. Zumal elektronisch gespeicherte und ans Internet angeschlossene Daten niemals hundertprozentig sicher sind.
Und es gibt noch mehr auszusetzen. Denn auch wenn XXLSell "garantiert", dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, lässt sich das doch nur schwer überprüfen. Der Anbieter setzt auf gegenseitiges Vertrauen, das allerdings ist auch kein Problem für eine Firma, die sich mit Sitz in der Dominikanischen Republik in für Europäer nahezu rechtsfreien Raum befindet. Nahezu, weil es natürlich schon möglich ist, den Anbieter in Haftung zu nehmen. Allerdings nur über den Umweg eines lokalen Anwalts und der dortigen Behörden, was nicht nur mit enormen Kosten, sondern auch einem riesigen Aufwand mit wenig Chancen auf Erfolg verbunden ist. Was direkt zum nächsten Kritikpunkt führt:
XXLSell kann kaum haftbar gemacht werden
XXLSell hat als Firmensitz die Dominikanische Republik gewählt, um sich dem Zugriff deutscher Gerichtsbarkeit zu entziehen. Wörtlich schreibt der Anbieter in seiner FAQ: "Ebay und Mahnanwälten hätten mit einem Firmensitz von XXLsell in Deutschland ein leichtes Spiel, finanziell durch Prozesse, Abmahnungen und Verfügungen das System an die Wand zu fahren." Logisch. Das Problem dabei: Was für Ebay unmöglich ist, ist auch für den XXLSell-Kunden aus Deutschland nicht drin. Im Klartext heißt das, dass XXLSell für sein Tun nicht haftbar gemacht werden kann. Wenn der Anbieter die Zugangsdaten verbummelt oder sogar bewusst missbraucht, hat der XXLSell-Kunde keine reelle Möglichkeit, den Anbieter dafür zur Rechenschaft zu ziehen.
Zu guter Letzt gibt es natürlich noch das große Problem, dass die XXLSell-AGB oder die von allen Kunden zu bestätigende Verzichtserklärung durch den Firmensitz in der Dominikanischen Republik in Deutschland keine Rechtsgültigkeit hat. Der Verzicht eines anderen XXLSell-Nutzers ist nicht einklagbar, was zu großem Ã?âEUR?rger führen kann, wenn ein XXLSell-Nutzer nicht nach den Regeln spielt. Wird der eigene Account beispielsweise genutzt, um ein Auto hochzubieten und nicht überboten, geht der Verkauf an den bietenden XXLSell-Nutzer.
Störfaktor statt Verkaufshilfe
Nun könnte der Verkäufer auf die glorreiche Idee kommen, dass er die Verzichtserklärung vielleicht einfach einmal ignorieren möchte. Dann kann er seinen Höchstbietenden dazu nötigen, das Fahrzeug zu kaufen, denn sowohl Ebay, als auch deutsche Gerichte werden ihm Recht geben, dass der Kauf gültig war. Zumal sich für Dritte nicht unterscheiden lässt, ob es sich um ein XXLSell-Gebot oder einen "normalen" Bietvorgang handelte. Schließlich kann es ja sein, dass ein XXLSell-Kunde zufällig wirklich etwas von einem anderen XXLSell-Kunden kaufen möchte. Und da die Nutzung von XXLSell klar von Ebay verboten ist, kann der Bieter im Zweifelsfall nur verlieren.
Insgesamt ist XXLSell also weniger ein "Bietservice" als vielmehr ein massiver Störfaktor auf Ebay. Die ohnehin schon teils schwierige Rechtslage beim Ebay-Handel wird zusätzlich verkompliziert, weil XXLSell keine Rechtssicherheit bietet. Ein Dienst, der sich dem Zugriff von Ebay durch Firmensitz in einem "rechtsfreien" Land entzieht, ist auch für seine Kunden nicht erreichbar. Die Pflichtangabe der Benutzernamen und Kennwörter hinterlässt einen schalen Nachgeschmack, denn wie sicher die Daten sind, lässt sich nur schwer nachprüfen. Und falls der Dienst, wozu auch immer, missbraucht wird, gibt es keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Fazit: Finger weg!
Insgesamt sollten Anwender, die Wert auf einen reibungslosen Ebay-Handel legen, also tunlichst die Finger von XXLSell lassen. Der Dienst verstößt gegen die Ebay-AGB, Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Und falls der Anbieter einen Fehler macht und die Benutzerdaten in die falschen Hände geraten, ist nicht nur der Ebay-Account flöten, es kann auch zu unangenehmen Verwicklungen wie beim Phishing kommen, wenn der Account-Dieb den Zugang benutzt, um Betrügereien durchzuführen. Letzten Endes ist das Risiko, das von XXLSell ausgeht, in keiner Weise von den paar Euro, die es für einen Artikel zusätzlich gibt, gerechtfertigt. Das Geld holt man besser beim nächsten Kauf durch Einsatz eines erlaubten Sniper-Tools wieder rein.