Mehrmalig hatte ein 11-Jähriger aus dem Schweizer Kanton Luzern mit einem 7-jährigen Mädchen sexuell
Mehrmalig hatte ein 11-Jähriger aus dem Schweizer Kanton Luzern mit einem 7-jährigen Mädchen sexuellen Verkehr ausgeübt. In einem Revisionsurteil wurde endgültig die Schuldfrage geklärt und zumindest eine Vergewaltigung als nichtig abgewiesen.
Herausgefunden wurde, dass der Junge zwischen April und Mai des Jahres 2004 mindestens fünfmal Geschlechtsverkehr mit dem sieben Jahre und acht Monate jungen Mädchen hatte. Er habe nicht gewusst, dass das Mädchen mehr als drei Jahre jünger ist als er.
Den Schweizer Gesetzen nach sind sexuelle Handlungen unter Kindern nur strafbar, sofern der Altersunterschied größer als drei Jahre ist. Zu einer psychotherapeutischen Behandlung wird der Junge nun herangezogen, so das Urteil des Jugendgerichts.