"Raubkopierer" im Kino
13-Jähriger wollte "Harry-Potter"-Film aufnehmen und DVDs für Freunde bren
"Raubkopierer" im Kino
13-Jähriger wollte "Harry-Potter"-Film aufnehmen und DVDs für Freunde brennen
MEINERZHAGEN Ã,· Durch ein seltsames rotes Blinklicht in der Tasche eines Besuchers des neuen "Harry-Potter"-Films fühlte sich eine Kino-Besucherin gestört. Sie beschwerte sich daraufhin beim Betreiber der City-Lichtspiele, Heinz Theiss.
Als der Kinobesitzer zum Platz des vermeintlichen Störers ging, um ihn zu bitten, das Blinklicht auszuschalten, sprang dieser plötzlich auf und rannte Richtung Ausgang.
Nach wenigen Metern stolperte der Flüchtende. Dabei fiel aus seiner Tasche eine noch eingeschaltete Video-Kamera. Sofort war dem Kinobetreiber klar, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. Als Theiss um eine Erklärung bat, plauderte der junge Mann, der, wie sich später herausstellte, erst 13 Jahre alt ist, munter drauf los. Danach stellte sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Der Junge hatte die Video-Kamera seines Vaters heimlich ausgeliehen, um den neuen Kino-Kassenschlager "Harry Potter und der Feuerkelch" von der Kinoleinwand abzufilmen und dann DVDs davon für sich und seine Freunde zu brennen. Dass dies verboten ist, sogar mit empfindlichen Strafen bewährt ist, war dem jungen Volmestädter sehr wohl bekannt, wie er einräumte.
Der 13-Jährige beteuerte allerdings, dass er so etwas zum ersten Mal versucht habe und er aus Angst vor Entdeckung die ganze Zeit gar nichts vom Film mitbekommen habe. Nachdem Kinobesitzer Theiss die völlig verwackelten Raubkopie-Versuche des Jungen angeschaut hatte, entschloss er sich, ausnahmsweise keine Strafanzeige zu stellen. Der Junge wurde von ihm den ahnungslosen Eltern übergeben. Von denen bekam der Junge dann eine gewaltige Standpauke zu hören, erhielt Hausarrest und eine mehrwöchige Taschengeldsperre. Die Eltern versprachen zudem, das "Tatwerkzeug" Video-Kamera künftig unter Verschluss halten zu wollen.