Haft für Volkert
Das Landgericht Braunschweig hat ein Urteil gefällt. Wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten wurde der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und seines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz muss Volkerts zwei Jahren und neun Monaten hinter Gitter. Peter Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Handel mit der Justiz zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
"Volkert kassierte zwei Jahre und neun Monate", resümiert die Frankfurter Rundschau. "Hartz, sein Kumpel und pekuniärer Widerpart dagegen dank eines Deals mit der Staatsanwaltschaft nur zwei Jahre, zudem auf Bewährung. Von den beiden langjährigen Duzfreunden wird einer, wenn die Revisionsinstanz nicht anders urteilt, im Knast landen, der andere zu Hause sitzen, als Berater arbeiten, vielleicht ein weiteres Buch schreiben. Volkerts Verteidiger quittierte den Unterschied im Strafmaß mit dem Verdikt Zweiklassenjustiz. Ein hartes Wort. Aber in der Tat: Da hat das Gericht offenbar mit zweierlei Ellen gemessen."