[color=white]Der Müncher Pay-TV-Anbieter Premiere will fünf deutsche Sat-Händler offenbar juristi
Der Mäncher Pay-TV-Anbieter Premiere will fänf deutsche Sat-Händler offenbar juristisch dazu zwingen, Namen und Anschriften der im Zusammenhang mit dem Premiere-Hack genutzten "Ce***ro"-Cards von Privatnutzern herauszugeben.
Das teilte die von insgesamt fänf Satelliten-Händlern beauftragte Kanzlei Paluka Sobola & Partner am späten Donnerstag abend mit. Mit der Karte, fär die sich Premiere inzwischen eine Wortmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt hat registrieren lassen und einer illegalen Software aus dem Internet lässt sich das Pay-Angebot nach wie vor entschlässeln. Der Vertrieb der Smartcard wurde in der Zwischenzeit zahlreichen Händlern per Einstweiliger Verfägung untersagt (SAT+KABEL berichtete).
Die Verfägungen von Mitte Dezember 2005 verpflichteten die Händler aber nicht nur zur Unterlassung des weiteren Verkaufs der Karten, sondern nach Angaben der Kanzlei auch zur Erteilung von Auskänften äber Hersteller, Händler, Vertriebswege, Menge der Karten und vor allem Name und Anschrift der Kunden, die "Ce***ro"-Karten erworben hatten.
"Unser Widerspruch richtet sich unter anderem gegen die Auskunftserteilung im Ganzen, weil eine Einstweilige Verfägung grundsätzlich nur eine vorläufige Entscheidung darstellt. Wenn nun Auskunft äber die Kunden erteilt wird, wird damit die Hauptsache vorweggenommen, was aber nur in eng begrenzten Fällen zulässig ist", sagte Rechtsanwältin Sabine Sobola am Abend. Der Paragraph auf den sich Premiere bei seinem Auskunftsanspruch beziehe, sehe ausdräcklich nur einen Auskunftsanspruch bezäglich der gewerblichen Abnehmer, der Lieferanten und Hersteller vor, nicht aber der privaten Abnehmer, so Sobola. Die gesetzliche Regelung schätze Privatpersonen und behalte deren Verfolgung der Staatsanwaltschaft und Polizei vor.
Bei einer mändlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg ließ das Gericht indes erkennen, dass es den Widerspruch der Händler abweisen will. Hauptargument des Gerichts ist den Angaben zufolge, dass durch den Gebrauch der "Ce***ro"-Karte auch durch die privaten Abnehmer Premiere fortlaufender Schaden zugefägt werde. Die Argumentation der Anwender und Händler im Vorfeld, die Karten hätten auch legale Anwendungsbereiche wurden vom Gericht als Schutzbehauptungen bewertet.
Am heutigen Freitag wird ein erstes Urteil erwartet. Sobola kändigte an, dass man gegen ein fär die Händler negatives Urteil in Berufung gehen wolle. Ungeachtet dessen hätten zahlreiche andere Händler bereits Auskunft erteilt. Was Premiere mit diesen Daten anstelle, bleibe abzuwarten.
Quelle : www.SatundKabel.de