Du bist nicht angemeldet.


Da ich dann schonmal hier bin sag ich dir auch einfach nochmal "MOIN!".
Der Tobias mit dem schönen Avatar *grins*.
Und wieder einmal fällt mir auf, wie alt ich bin. Was seid ihr auch einfach alle so jung?
Ja ich finde auch, dass wir zu jung sind, ich wäre gerne schon 21, dann wäre ich auch mit dem Studium fertig - aber was solls!
ja, oder ich 27, dann hätt ich meinen Bachelor und wär hoffentlich verheiratet mit Baby im Bauch *grins*.
Aber neee.. dann geh ich ja schon auf die 30 zu. *grusel* das muss wirklich noch nicht sein. *sich heftig schüttelt*
Jetzt fühl ich mich grad wieder jung, weil ich nicht 27 bin *lach*
Ohja, wir werden mächtig sein, und wie. Wir selbst sind unsterblich und die Genies unserer Zeit lassen wir viel langsamer altern als die hohlpfosten, die gleich nach der Geburt 90 werden.
Dann holen wir uns die schon Toten wieder zurück zu den lebenden. Galileo, Einstein, Mozart, Bach, ect.pp. Und lassen sie für uns schuften. Noch und nöcher!
*irrelach*
Wie, Beamtenbeleidigung gibt es garnicht?Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Letztlich machst du dich nicht dreckig, wenn du einen Polizisten Bulle nennst.
Aber wenn du es im falschen Moment sagst, kann es sein, dass der eine oder andere Kollege anfangen könnte, unangenehm darauf zu reagieren. Denn eine "Beleidigung" drückt ja respektlosigkeit aus. Und wenn du keinen Respekt vor dem Polizisten hast, wird er dementsprechend darauf reagieren.
Wie, Beamtenbeleidigung gibt es garnicht?Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Letztlich machst du dich nicht dreckig, wenn du einen Polizisten Bulle nennst.
Aber wenn du es im falschen Moment sagst, kann es sein, dass der eine oder andere Kollege anfangen könnte, unangenehm darauf zu reagieren. Denn eine "Beleidigung" drückt ja respektlosigkeit aus. Und wenn du keinen Respekt vor dem Polizisten hast, wird er dementsprechend darauf reagieren.
Dachte auch immer Bulle wäre nicht erlaubt und Beamtenbeleidigung..Wieder was dazu gelernt.

Zitat
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers (der nicht zwingend Beamter sein muss!) eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen.
Ist denn wenn ich Bulle zu einem Polizisten sage dann eine Beleidigung?
Ich muss mir sicher sein..für den fall der fälle![]()
omg, lese halt mal den Thread bevor du etwas schreibst...
Erst lesen dann fragen. Ansonten empfehle ich immer wieder gerne: www.gidf.de